
Drohnenversicherung
Sicher und rechtssicher Drohnen fliegen
Unsere günstige Drohnenversicherung sichert Sie im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung zuverlässig ab – zum Beispiel, wenn Ihre Drohne versehentlich gegen ein parkendes Auto fliegt. Auch eine gewerbliche Drohnen-Haftpflicht können Sie als Baustein der Betriebshaftpflicht zusätzlich abschließen. Seit 2017 besteht in Deutschland eine gesetzliche Versicherungspflicht für jede Drohne.
Vorteile dieser Versicherung
Umfangreiche Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch Ihre Drohne.
Wählen Sie den passenden Schutz für private oder gewerbliche Nutzung.
Wir stehen Ihnen im Ernstfall unkompliziert zur Seite.
Tarifvergleich
| Privathaftpflicht Spar | Privathaftpflicht Basis | Privathaftpflicht Premium | |
|---|---|---|---|
| Versichertes Startgewicht | 250 Gramm | 5 Kilogramm | 5 Kilogramm |
| Nutzung durch Dritte mit Ihrem Wissen | |||
| Personen- und Sachschäden durch die Drohne | |||
| Zusatzkosten zur Haftpflichtprämie | Keine Extrakosten | Keine Extrakosten | Keine Extrakosten |
| Gewerbliche Nutzung (Drohnen/Kopter) |
Für gewerbliche Nutzung oder schwerere Drohnen (bis 25 kg) erfolgt die Absicherung über einen eigenen Baustein in der Betriebshaftpflichtversicherung, nicht über die Privathaftpflicht.
Zusätzliche Bausteine und Leistungen
Drohnen/Kopter-Baustein in der Betriebshaftpflicht
Erweitern Sie Ihre Betriebshaftpflicht um Schutz für gewerblich genutzte Drohnen, z. B. bei Filmaufnahmen, Inspektionen oder Vermessungen, bis zu 25 Kilogramm Abfluggewicht.
Vollkaskoschutz für die Drohne
Möchten Sie auch Schäden am Fluggerät selbst oder dessen Verlust absichern, können Sie eine spezielle Drohnen-Vollkaskoversicherung abschließen; die Haftpflicht deckt nur Schäden bei Dritten.
Was ist versichert
Private Haftpflichtversicherung
Deckt durch Ihre Drohne verursachte Schäden in der Freizeit ab; mitversichert sind auch fremde Dritte, die mit Ihrem Wissen die Drohne nutzen.
Startgewicht
Basis- und Premium-Tarif: Absicherung bis zu einem Startgewicht von fünf Kilogramm (250 Gramm beim Spar-Tarif).
Gewerbliche Nutzung (Betriebshaftpflicht)
Erweitern Sie Ihre Betriebshaftpflicht um einen Drohnen/Kopter-Baustein, versichert bis zu einem Abfluggewicht von 25 Kilogramm.
Was ist nicht versichert
Schäden oder Verlust der eigenen Drohne
Die Haftpflicht deckt Schäden bei Dritten, nicht Schäden am eigenen Fluggerät oder dessen Diebstahl/Verlust.
Drohnen über 5 kg in der Privathaftpflicht
Für höhere Startgewichte außerhalb der gewerblichen Nutzung ist eine zusätzliche spezielle Versicherung nötig.
Beispiele aus der Praxis
Gerissene Windschutzscheibe
Ein Hobby-Pilot verliert die Kontrolle über seine Drohne, sie stürzt auf ein Auto. Motorhaube und Windschutzscheibe werden beschädigt.
Platzwunde bei Passantin
Eine Drohne stürzt ab und trifft eine Passantin seitlich am Kopf, sodass ein Notarzt gerufen werden muss und sie mehrere Tage arbeitsunfähig ist.
Kaputte Fensterscheibe
Der Steuerer verliert die Kontrolle und die Drohne kracht in ein Wohnzimmerfenster – die einfach verglaste Scheibe geht zu Bruch, die Gardine wird zerrissen.
Häufige Fragen
Warum brauche ich eine Drohnenversicherung?
Sie sichert Schäden ab, die durch Ihre Drohne verursacht werden, zum Beispiel bei einem Windstoß. Schäden an der Drohne selbst sind in der Regel nicht mitversichert – dafür gibt es spezielle Vollkaskoversicherungen.
Welche Schäden deckt sie ab?
In der Regel Haftpflichtschäden, abhängig unter anderem vom Gewicht der Drohne. In der Privathaftpflicht Basis oder Premium sind Drohnen bis zu fünf Kilogramm Startgewicht versichert, im Spar-Tarif bis 250 Gramm.
Was kostet eine Drohnenversicherung?
Für den Haftpflichtschutz entstehen meist keine Extrakosten, da Drohnen bis zu einem bestimmten Gewicht bereits Teil der privaten Haftpflichtversicherung sind. Nur für eine Vollkaskoversicherung für die Drohne selbst fallen zusätzliche Kosten an.
Ist die Drohnenversicherung in Deutschland Pflicht?
Ja, seit 2017 sind Drohnenbesitzer*innen gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihre Drohne abzuschließen – privat wie gewerblich, gemäß Luftverkehrsgesetz (LuftVG).
Brauche ich einen Drohnenführerschein?
Ja. Seit dem 01.01.2024 sind je nach Drohnentyp und -gewicht bestimmte EU-Fernpiloten-Nachweise erforderlich, z. B. der EU-Kompetenznachweis A1/A3 oder das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2.
Muss ich meine Drohne registrieren?
Ja, seit dem 01.01.2024 gilt eine Remote-ID-Pflicht für die meisten Drohnenklassen mit Kamera. Spielzeugdrohnen und Modelle unter 250 Gramm ohne Kamera sind meist ausgenommen.
Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen?
Es gelten Verbotszonen in der Nähe von Flugplätzen, Krankenhäusern, militärischen oder polizeilichen Bereichen, Privatgrundstücken, innerstädtischen Bereichen und Naturschutzgebieten. Informieren Sie sich vor dem Abheben über die zulässigen Flugzonen.
Fliegen Sie Drohnen und möchten abgesichert sein?
Erzählen Sie uns, ob die Nutzung privat oder gewerblich ist – wir zeigen Ihnen die beste Absicherung.
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