
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Bauvorhaben ab Start gut versichert
Als Bauherr tragen Sie viel Verantwortung. Mit der Bauherrenhaftpflicht sind Sie vor den finanziellen Folgen geschützt, falls durch Ihr Bauprojekt Dritte zu Schaden kommen. Holen Sie sich jetzt Ihr Angebot und bauen Sie entspannt.
Vorteile dieser Versicherung
Für bedarfsgerechten Schutz wählen Sie zwischen 5, 10 oder 20 Millionen Euro.
Eigenleistungen bis 25.000 Euro sind mitversichert.
Schutz vor hohen Gerichtskosten bei unberechtigten Forderungen.
Tarifvergleich
| 5 Millionen Euro | 10 Millionen Euro | 20 Millionen Euro | |
|---|---|---|---|
| Neubauten, Umbauten, Reparaturen | |||
| Abbrucharbeiten und Grabearbeiten | |||
| Grundstückssenkung oder Erdrutsch | |||
| Abwehr unberechtigter Ansprüche | |||
| Bauarbeiten in Eigenleistung | bis 25.000 € | bis 25.000 € | bis 25.000 € |
Zusätzliche Bausteine und Leistungen
Bauleistungsversicherung
Ergänzt Ihre Haftpflicht um Schutz für unvorhergesehene Schäden am eigenen Bauwerk durch Sturm, Vandalismus oder Unfälle während der Bauphase.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Kombinieren Sie beide Policen, damit der Versicherungsschutz für Ihr Grundstück nahtlos weiterläuft, sobald Sie nach Fertigstellung zum gewöhnlichen Eigentümer werden.
Erweiterung Gewässerschadenhaftpflicht
Planen Sie einen Öltank oder andere wassergefährdende Anlagen, ergänzen Sie die Gewässerschaden-Haftpflicht.
Was ist versichert
Ihre gesetzliche Haftpflicht als Bauherr
Wir übernehmen Ihre gesetzliche Haftpflicht für das im Versicherungsschein aufgeführte Bauvorhaben: Werden Sie für Schäden auf Ihrer Baustelle verantwortlich gemacht, springen wir ein.
Professionelle Bauleitung
Der Versicherungsschutz gilt, wenn Sie Planung, Bauleitung und Bauausführung an professionelle Dritte wie Architekten oder Bauunternehmen vergeben – so tragen fachkundige Experten die Verantwortung.
Eigenleistungen und Nachbarschaftshilfe
Legen Sie selbst Hand an oder helfen Freunde und Nachbarn mit, ist dies bis zu einem Gesamtwert von 25.000 Euro mitversichert. Bei mehr geplanter Eigenleistung sollten Sie uns informieren.
Schutz für Grundstück und Gebäude
Zusätzlich sind Sie als Haus- und Grundbesitzer für das Baugrundstück und das entstehende Gebäude abgesichert, etwa wenn Passanten auf dem unbebauten Grundstück stürzen.
Senkschäden
Auch Schäden durch Setzungen oder Absenkungen des Baugrundstücks sind im Versicherungsschutz enthalten.
Was ist nicht versichert
Grundwasserveränderungen
Schäden durch eine Veränderung der Grundwasserverhältnisse, wie Absenkungen oder Anstiege des Grundwasserspiegels, sind nicht mitversichert.
Schäden durch Fahrzeuge
Als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Fahrer eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs verursachte Schäden sind nicht durch die Bauherrenhaftpflicht abgedeckt; hierfür ist eine separate Fahrzeugversicherung nötig.
Beispiele aus der Praxis
Beschädigung des Nachbargrundstücks
Bei Aushubarbeiten für das Kellergeschoss stürzt ein Teil des Erdreichs auf das angrenzende Grundstück des Nachbarn ab. Gartenanlage, Gartenhaus und mehrere Pflanzen werden stark beschädigt.
Unfall durch unzureichende Sicherung
Ein Passant stürzt auf der nicht ausreichend gesicherten Baustelle über lose Baumaterialien und bricht sich das Bein – er muss operiert werden und ist längere Zeit arbeitsunfähig.
Rissbildung an einem Nachbargebäude
Durch Vibrationen beim Einrammen von Fundamentpfählen entstehen Risse im Mauerwerk und Putz des Nachbargebäudes, was ein Sachverständigengutachten bestätigt.
Häufige Fragen
Wie viel kostet eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Die Kosten lassen sich nicht pauschal festlegen, da sie stark von der Bausumme sowie der vereinbarten Deckungssumme und Selbstbeteiligung abhängen.
Wann muss man die Bauherrenhaftpflicht abschließen?
Bei jedem Neubau, um sich vor hohen finanziellen Risiken zu schützen. Für eine individuelle Absicherung lohnt sich ein Beratungsgespräch.
Was ist bei der Bauherrenhaftpflicht versichert?
Sie versichert Bauherren gegen Haftpflichtrisiken des zu bebauenden Grundstücks – alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dritten auf der Baustelle zugefügt werden.
Für wen ist eine Bauherrenhaftpflicht sinnvoll?
Für alle Bauherren: bei Neubau mit Architekt, Beauftragung eines Bauunternehmens, eigener Baustelle (auch Abbrucharbeiten) oder beim Kauf eines Baugrundstücks.
Kann man die Bauherrenhaftpflicht von der Steuer absetzen?
Ja, die Kosten können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden, sofern die persönlichen Höchstgrenzen nicht überschritten werden.
Planen Sie einen Neubau oder eine Sanierung?
Erzählen Sie uns die Details Ihres Projekts – wir beraten Sie zur passenden Absicherung.
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