Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Binden Sie Ihr Team mit einer attraktiven Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein starkes Instrument zur Mitarbeiterbindung. Mit individuell auf Ihren Betrieb zugeschnittenen Lösungen bieten Sie Ihren Mitarbeitenden eine leistungsstarke Altersversorgung und profitieren gleichzeitig von Einsparungen bei Steuern und Sozialabgaben.

Vorteile dieser Versicherung

Höhere Attraktivität als Arbeitgeber

Steigert die Attraktivität Ihres Unternehmens und unterstützt Sie bei der Gewinnung und Bindung von Talenten in einem wettbewerbsintensiven Arbeitsmarkt.

Einsparung bei Steuern und Abgaben

Sowohl Ihr Unternehmen als auch Ihre Mitarbeitenden können von steuerlichen Vorteilen und Einsparungen bei den Sozialabgaben profitieren.

Fünf Durchführungswege

Sie können zwischen Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Direktzusage wählen.

Rechtssichere Umsetzung

Wir helfen Ihnen, Ihren Plan gemäß dem Betriebsrentenstärkungsgesetz umzusetzen, einschließlich des verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses.

Was ist versichert

  • Beiträge der Arbeitnehmenden (Entgeltumwandlung)

    Ein Teil des Bruttogehalts der Mitarbeitenden fließt in die Altersvorsorge, wodurch sich die Steuer- und Abgabenbasis reduziert.

  • Beiträge des Arbeitgebers

    Das Unternehmen kann den Plan ganz oder teilweise finanzieren und ist verpflichtet, mindestens 15 Prozent zusätzlich beizusteuern, wenn eine Sozialversicherungsersparnis entsteht.

  • Leistungen bei Alter, Invalidität und Tod

    Je nach Ausgestaltung des Plans können zusätzliche Leistungen im Falle von Invalidität oder Tod der Mitarbeitenden enthalten sein.

Was ist nicht versichert

  • Änderungen außerhalb des gesetzlichen Rahmens

    Die Pläne müssen den geltenden Vorschriften entsprechen; Abweichungen können steuerlich ungültig sein.

  • Vorzeitige Auszahlung ohne triftigen Grund

    Wie bei jeder Altersvorsorge ist der vorzeitige Zugriff auf das Kapital in der Regel auf bestimmte Fälle beschränkt.

Beispiele aus der Praxis

Monatliche Rente lebenslang

Renteneintritt einer Mitarbeiterin

Nach Jahren der Beitragszahlung erhält eine Mitarbeiterin bei Renteneintritt eine monatliche Zusatzrente zur gesetzlichen Rente.

Invaliditätsleistung

Erwerbsunfähigkeit vor Rentenbeginn

Ein Mitarbeiter wird vor Renteneintritt erwerbsunfähig; der Plan kann eine zusätzliche Leistung gemäß Vereinbarung vorsehen.

Häufige Fragen

Sind Unternehmen verpflichtet, diesen Plan anzubieten?

Ja, deutsche Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihren Mitarbeitenden einen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge anzubieten.

Welche Durchführungswege stehen zur Verfügung?

Es gibt fünf Wege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage.

Wer finanziert die Beiträge?

Die Finanzierung kann durch Entgeltumwandlung der Mitarbeitenden, durch Arbeitgeberbeiträge oder eine Kombination beider Wege erfolgen.

Welche Verpflichtung hat der Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung?

Seit 2022 muss der Arbeitgeber mindestens 15 Prozent zusätzlich zur Entgeltumwandlung beisteuern, sofern eine Sozialversicherungsersparnis entsteht.

Möchten Sie eine attraktive betriebliche Altersvorsorge einführen?

Nennen Sie uns die Größe Ihres Unternehmens – wir helfen Ihnen, den passenden Plan für Ihr Team zu gestalten.

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