Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktrittsversicherung

Schützt Ihr Reisegeld vor dem Unvorhergesehenen

Eine plötzliche Krankheit, ein Unfall oder ein schwerwiegendes unvorhergesehenes Ereignis können Sie zwingen, eine bereits bezahlte Reise abzusagen oder abzubrechen. Unsere Reiserücktrittsversicherung erstattet Ihnen die Storno- oder Abbruchkosten, damit aus einem unvorhergesehenen Ereignis nicht auch ein finanzielles Problem wird.

Vorteile dieser Versicherung

Erstattung der Stornokosten

Deckt die vom Reiseveranstalter oder -anbieter berechneten Stornogebühren.

Vorzeitiger Reiseabbruch

Deckt auch die Mehrkosten, wenn Sie früher als geplant zurückkehren müssen.

Übliche Gründe abgedeckt

Schwere Erkrankung, Unfall, Tod eines nahen Angehörigen oder unerwarteter Arbeitsplatzverlust, unter anderem.

Was ist versichert

  • Rücktritt wegen Krankheit oder schwerem Unfall

    Erstattet die Stornokosten, wenn Sie oder eine versicherte Begleitperson vor der Reise schwer erkranken oder einen Unfall erleiden.

  • Tod oder schwere Erkrankung eines Angehörigen

    Deckt den Rücktritt, wenn ein naher Angehöriger verstirbt oder eine schwere Erkrankung erleidet, die die Reise unmöglich macht.

  • Schwere Schäden an der Wohnung

    Deckt den Rücktritt, wenn Ihre Wohnung kurz vor der Reise erheblich beschädigt wird (z. B. durch Brand oder Wasser) und Ihre Anwesenheit erfordert.

  • Abbruch einer bereits angetretenen Reise

    Deckt die Mehrkosten der vorzeitigen Rückreise und den nicht genutzten Reiseanteil bei einem gerechtfertigten Abbruch.

Was ist nicht versichert

  • Bekannte Vorerkrankungen

    Bereits vor Vertragsabschluss diagnostizierte und bekannte Erkrankungen sind in der Regel ausgeschlossen, außer bei einer nicht vorhersehbaren Verschlechterung.

  • Reiseunlust

    Ein einfacher Sinneswandel oder eine Planänderung ohne versicherten Grund berechtigt nicht zur Erstattung.

  • Absage durch den Anbieter

    Vom Reiseveranstalter, Hotel oder der Airline verursachte Absagen unterliegen deren eigenen Bedingungen und nicht dieser Versicherung.

Beispiele aus der Praxis

2.800 Euro

Knochenbruch vor der Reise

Eine Woche vor einer Familienreise bricht sich der Vater den Knöchel und kann nicht reisen. Die Versicherung erstattet die Stornokosten der gesamten Familie.

1.100 Euro

Vorzeitige Rückkehr wegen Todesfalls

Während ihres Urlaubs erhält Clara die Nachricht vom Tod ihrer Mutter und muss sofort zurückreisen. Die Versicherung übernimmt den vorzeitigen Rückflug und den nicht genutzten Reiseanteil.

Häufige Fragen

Wann sollte ich die Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Sie sollte möglichst bald nach der Reisebuchung abgeschlossen werden, da viele Rücktrittsgründe nur versichert sind, wenn sie nach Vertragsabschluss eintreten.

Welche Rücktrittsgründe sind versichert?

Die häufigsten sind schwere Erkrankung, Unfall, Tod eines nahen Angehörigen, erhebliche Schäden an der Wohnung oder unerwarteter Arbeitsplatzverlust, je nach vereinbarten Bedingungen.

Ist auch der Reiseabbruch versichert?

Ja, zusätzlich zum Rücktritt vor Reiseantritt deckt sie auch Mehrkosten, wenn Sie die bereits angetretene Reise aus einem berechtigten Grund abbrechen müssen.

Muss ich den Rücktrittsgrund nachweisen?

Ja, es müssen Unterlagen (z. B. ein ärztliches Attest) vorgelegt werden, die den Grund für den Rücktritt oder Abbruch belegen.

Haben Sie eine Reise gebucht und möchten Ihre Investition schützen?

Nennen Sie uns die Reisekosten – wir helfen Ihnen, die passende Rücktrittsdeckung zu berechnen.

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