Tierhalterhaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht

Sicherheit für Sie und Ihr Tier

Ob Hund oder Pferd – wir helfen Ihnen, Verantwortung leicht zu nehmen. Wenn Ihr Liebling andere Menschen oder deren Eigentum verletzt oder beschädigt, sind wir sofort für Sie da. Profitieren Sie von attraktiven Leistungen, fairen Preisen und Schutz im Ausland.

Vorteile dieser Versicherung

Deckungssumme wählbar

Sie können zwischen 10, 20 oder 50 Millionen Euro Deckungssumme wählen.

Absicherung auch im Ausland

Innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt, weltweit fünf Jahre, bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Forderungsausfalldeckung

Wir übernehmen die Kosten, wenn der Schadenverursacher zahlungsunfähig ist.

Hunde und Pferde versicherbar

Unsere Tierhalterhaftpflicht können Sie für Hunde und Pferde abschließen.

Tarifvergleich

 10 Millionen Euro20 Millionen Euro50 Millionen Euro
Forderungsausfalldeckung
Vorübergehende Auslandsaufenthalte
Schäden durch einen Deckakt
Kautionsleistung im Ausland
Schäden durch Welpen oder Fohlen
Führen ohne Leine
Teilnahme an Rennen und Turnieren
Mietsachschäden an Immobilien
Mietsachschäden an Pferdeanhängernbis 10.000 €bis 10.000 €bis 10.000 €
Mietsachschäden an Reitutensilienbis 2.000 €bis 2.000 €bis 2.000 €

Zusätzliche Bausteine und Leistungen

Kombination mit privater Haftpflicht

Katzen und Kleintiere sind in der Regel bereits über Ihre private Haftpflichtversicherung mitversichert, nicht über diese Police.

Tierkrankenversicherung

Ergänzen Sie den Haftpflichtschutz um eine Krankenversicherung für Tierarztkosten Ihres Hundes, Ihrer Katze oder Ihres Pferdes.

Was ist versichert

  • Halter*innen und Hüter*innen

    Versichert sind Hunde- und Pferdehalter*innen, nicht gewerbsmäßige Hüter*innen, Fremdreiter*innen, Reitbeteiligte und Familienangehörige.

  • Gelegentliche berufliche Nutzung

    Auch die gelegentliche berufliche Nutzung als Therapiehund, Therapiepferd, Rettungshund, Suchhund oder Wachhund ist bis zu bestimmten Umsatzgrenzen mitversichert.

  • Schäden während der Gassi-Runde durch Dritte

    Wenn Freunde oder Familienangehörige mit Ihrem Hund spazieren gehen und dabei ein Schaden entsteht, sind auch sie versichert – außer bei gewerbsmäßigen Hundesittern.

Was ist nicht versichert

  • Katzen und Kleintiere

    Die Tierhalterhaftpflicht gilt ausschließlich für Hunde und Pferde. Schäden durch Katzen oder Kleintiere sind über die Private Haftpflichtversicherung abgedeckt.

  • Eigenschäden

    Schäden an Ihrem Eigentum oder Verletzungen bei sich selbst oder Familienangehörigen sind nicht versichert.

  • Vorsätzliche Schäden

    Wir übernehmen keine Kosten, wenn der Schaden vorsätzlich und grob fahrlässig entstanden ist.

  • Dauerhaft gewerbliche Nutzung

    Wenn Sie Ihr Tier dauerhaft gewerblich nutzen, ist das nur in Verbindung mit dem Betriebsrisiko versicherbar.

  • Jagdhunde

    Wenn Sie Ihren Jagdhund versichern möchten, schließen Sie einfach unsere Jagdhaftpflichtversicherung ab.

Beispiele aus der Praxis

Variabel

Hund verursacht Verkehrsunfall

Der Labrador Bruno reißt sich beim Spaziergang von der Leine los und rennt auf die Straße. Ein Autofahrer weicht aus und streift eine Laterne. Der Schaden wird von der Tierhalterhaftpflicht übernommen.

Mehrwöchige Ausfallzeit

Pferd verletzt Helferin

Beim Verladen auf den Hänger wird das Pferd Sunny nervös und tritt einer Stallhelferin ans Bein, wodurch das Schienbein bricht. Die Tierhalterhaftpflicht übernimmt die Personenschäden.

Wiederbeschaffungswert

Hund beschädigt Einrichtung

Jonas besucht mit seiner Hündin Luna eine Freundin. Dabei stößt die Hündin beim Spielen eine Stehlampe um, die zerbricht. Der Schaden wird von der Tierhalterhaftpflicht übernommen.

Häufige Fragen

Gilt die Tierhalterhaftpflicht auch im Ausland?

Die Tierhalterhaftpflicht der BarmeniaGothaer gilt innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt. Weltweit ist sie auf fünf Jahre begrenzt. Muss im Ausland eine Kaution hinterlegt werden, strecken wir diese vor.

Was deckt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ab?

Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Ihr Hund oder Pferd verursacht hat, inklusive der Forderungsausfalldeckung.

Gilt die Tierhalterhaftpflicht auch für Katzen und Kleintiere?

Nein, sie versichert ausschließlich Hunde und Pferde. Schäden durch Katzen oder Kleintiere sind über die Private Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Besteht Versicherungsschutz, wenn ich meinen Hund ohne Leine laufen lasse?

Ja, auch ohne Leine oder Maulkorb haben Sie Versicherungsschutz bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Sind Schäden durch Welpen oder Fohlen mitversichert?

Ja, bis zu einem Alter von zwölf Monaten, sofern sich die Tiere noch in Ihrem Besitz befinden.

Ist eine Tierhalterhaftpflicht Pflicht?

In einigen Bundesländern ist sie für Hunde verpflichtend, etwa in Hamburg, Berlin, Thüringen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. In anderen Bundesländern gilt die Pflicht nur für bestimmte Rassen.

Haben Sie einen Hund oder ein Pferd?

Schützen Sie Ihr Vermögen vor Schäden, die Ihr Tier Dritten zufügen kann. Wir beraten Sie zur passenden Deckungssumme.

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