
Tierhalterhaftpflicht
Sicherheit für Sie und Ihr Tier
Ob Hund oder Pferd – wir helfen Ihnen, Verantwortung leicht zu nehmen. Wenn Ihr Liebling andere Menschen oder deren Eigentum verletzt oder beschädigt, sind wir sofort für Sie da. Profitieren Sie von attraktiven Leistungen, fairen Preisen und Schutz im Ausland.
Vorteile dieser Versicherung
Sie können zwischen 10, 20 oder 50 Millionen Euro Deckungssumme wählen.
Innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt, weltweit fünf Jahre, bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Wir übernehmen die Kosten, wenn der Schadenverursacher zahlungsunfähig ist.
Unsere Tierhalterhaftpflicht können Sie für Hunde und Pferde abschließen.
Tarifvergleich
| 10 Millionen Euro | 20 Millionen Euro | 50 Millionen Euro | |
|---|---|---|---|
| Forderungsausfalldeckung | |||
| Vorübergehende Auslandsaufenthalte | |||
| Schäden durch einen Deckakt | |||
| Kautionsleistung im Ausland | |||
| Schäden durch Welpen oder Fohlen | |||
| Führen ohne Leine | |||
| Teilnahme an Rennen und Turnieren | |||
| Mietsachschäden an Immobilien | |||
| Mietsachschäden an Pferdeanhängern | bis 10.000 € | bis 10.000 € | bis 10.000 € |
| Mietsachschäden an Reitutensilien | bis 2.000 € | bis 2.000 € | bis 2.000 € |
Zusätzliche Bausteine und Leistungen
Kombination mit privater Haftpflicht
Katzen und Kleintiere sind in der Regel bereits über Ihre private Haftpflichtversicherung mitversichert, nicht über diese Police.
Tierkrankenversicherung
Ergänzen Sie den Haftpflichtschutz um eine Krankenversicherung für Tierarztkosten Ihres Hundes, Ihrer Katze oder Ihres Pferdes.
Was ist versichert
Halter*innen und Hüter*innen
Versichert sind Hunde- und Pferdehalter*innen, nicht gewerbsmäßige Hüter*innen, Fremdreiter*innen, Reitbeteiligte und Familienangehörige.
Gelegentliche berufliche Nutzung
Auch die gelegentliche berufliche Nutzung als Therapiehund, Therapiepferd, Rettungshund, Suchhund oder Wachhund ist bis zu bestimmten Umsatzgrenzen mitversichert.
Schäden während der Gassi-Runde durch Dritte
Wenn Freunde oder Familienangehörige mit Ihrem Hund spazieren gehen und dabei ein Schaden entsteht, sind auch sie versichert – außer bei gewerbsmäßigen Hundesittern.
Was ist nicht versichert
Katzen und Kleintiere
Die Tierhalterhaftpflicht gilt ausschließlich für Hunde und Pferde. Schäden durch Katzen oder Kleintiere sind über die Private Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Eigenschäden
Schäden an Ihrem Eigentum oder Verletzungen bei sich selbst oder Familienangehörigen sind nicht versichert.
Vorsätzliche Schäden
Wir übernehmen keine Kosten, wenn der Schaden vorsätzlich und grob fahrlässig entstanden ist.
Dauerhaft gewerbliche Nutzung
Wenn Sie Ihr Tier dauerhaft gewerblich nutzen, ist das nur in Verbindung mit dem Betriebsrisiko versicherbar.
Jagdhunde
Wenn Sie Ihren Jagdhund versichern möchten, schließen Sie einfach unsere Jagdhaftpflichtversicherung ab.
Beispiele aus der Praxis
Hund verursacht Verkehrsunfall
Der Labrador Bruno reißt sich beim Spaziergang von der Leine los und rennt auf die Straße. Ein Autofahrer weicht aus und streift eine Laterne. Der Schaden wird von der Tierhalterhaftpflicht übernommen.
Pferd verletzt Helferin
Beim Verladen auf den Hänger wird das Pferd Sunny nervös und tritt einer Stallhelferin ans Bein, wodurch das Schienbein bricht. Die Tierhalterhaftpflicht übernimmt die Personenschäden.
Hund beschädigt Einrichtung
Jonas besucht mit seiner Hündin Luna eine Freundin. Dabei stößt die Hündin beim Spielen eine Stehlampe um, die zerbricht. Der Schaden wird von der Tierhalterhaftpflicht übernommen.
Häufige Fragen
Gilt die Tierhalterhaftpflicht auch im Ausland?
Die Tierhalterhaftpflicht der BarmeniaGothaer gilt innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt. Weltweit ist sie auf fünf Jahre begrenzt. Muss im Ausland eine Kaution hinterlegt werden, strecken wir diese vor.
Was deckt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ab?
Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Ihr Hund oder Pferd verursacht hat, inklusive der Forderungsausfalldeckung.
Gilt die Tierhalterhaftpflicht auch für Katzen und Kleintiere?
Nein, sie versichert ausschließlich Hunde und Pferde. Schäden durch Katzen oder Kleintiere sind über die Private Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Besteht Versicherungsschutz, wenn ich meinen Hund ohne Leine laufen lasse?
Ja, auch ohne Leine oder Maulkorb haben Sie Versicherungsschutz bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Sind Schäden durch Welpen oder Fohlen mitversichert?
Ja, bis zu einem Alter von zwölf Monaten, sofern sich die Tiere noch in Ihrem Besitz befinden.
Ist eine Tierhalterhaftpflicht Pflicht?
In einigen Bundesländern ist sie für Hunde verpflichtend, etwa in Hamburg, Berlin, Thüringen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. In anderen Bundesländern gilt die Pflicht nur für bestimmte Rassen.
Haben Sie einen Hund oder ein Pferd?
Schützen Sie Ihr Vermögen vor Schäden, die Ihr Tier Dritten zufügen kann. Wir beraten Sie zur passenden Deckungssumme.
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