Elementarversicherung

Elementarversicherung

Naturgefahren absichern

Naturkatastrophen wie Überschwemmungen treten auch in Deutschland immer häufiger auf. Eine Elementarversicherung bietet finanziellen Schutz vor solchen Ereignissen. Sie ist kein eigenständiges Produkt, sondern ein optionaler Zusatzbaustein zur Hausratversicherung, zum Rundum-Schutz oder zur Wohngebäudeversicherung.

Vorteile dieser Versicherung

Schutz vor Naturgefahren

Wir decken Schäden ab, die durch extreme Naturereignisse entstehen.

Absicherung von Immobilie und Hausrat

Mit dem Baustein schützen Sie Gebäude und Hausrat.

Finanzielle Sicherheit

Die Versicherung übernimmt Kosten für Reparaturen oder Neuanschaffungen.

Tarifvergleich

 Hochwasserhäufigkeit
Risikozone 1Seltener als alle 200 Jahre
Risikozone 2Alle 50–200 Jahre
Risikozone 3Alle 10–50 Jahre
Risikozone 4Mindestens alle 10 Jahre

ZÜRS-Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. Die Zone Ihrer Immobilie beeinflusst direkt den Beitrag für den Elementarbaustein.

Zusätzliche Bausteine und Leistungen

Als Baustein der Wohngebäudeversicherung

Schützt die Immobilie selbst vor Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung und weiteren Elementargefahren.

Als Baustein der Hausratversicherung

Schützt Möbel, Elektrogeräte und weiteren Hausrat vor denselben Elementargefahren.

Als Baustein des Rundum-Schutzes

Erweitert das kombinierte Gebäude- und Hausratpaket um vollen Elementarschutz.

Für Unternehmen

Auch als Baustein der gewerblichen Gebäudeversicherung oder der Inhaltsversicherung verfügbar.

Was ist versichert

  • Überschwemmung

    Schäden durch austretendes Oberflächen- oder Grundwasser.

  • Erdrutsch, Erdbeben, Erdsenkung

    Bodenbewegungen, die Ihr Eigentum beschädigen.

  • Schneedruck, Lawinen

    Besonders relevant in höher gelegenen Regionen.

  • Vulkanausbruch und Rückstau

    Schäden durch zurückstauendes Abwasser bei Starkregen.

Was ist nicht versichert

  • Sturmfluten

    Schäden durch Sturmfluten sind ausgeschlossen.

  • Menschlich herbeigeführte Erdrutsche

    Zum Beispiel durch Bauarbeiten verursachte Erdrutsche.

Beispiele aus der Praxis

22.000 Euro

Überschwemmter Keller

Nach mehreren Tagen Starkregen dringt Wasser durch die Kellerwände ein und überflutet den Heizungsraum sowie mehrere Abstellräume, wodurch Anlagen und gelagerte Gegenstände beschädigt werden.

9.000 Euro

Rückstau durch die Kanalisation

Bei einem heftigen Unwetter ist die Kanalisation überlastet und Abwasser drückt durch die Rohre zurück ins Haus, wodurch Böden und Wände im Erdgeschoss beschädigt werden.

35.000 Euro

Erdrutsch am Hang

Nach anhaltendem Regen rutscht ein Teil des Hangs, auf dem das Haus steht, ab und verursacht strukturelle Risse im Fundament und in einer tragenden Wand.

Häufige Fragen

Besteht eine Pflicht zur Elementarversicherung?

Es besteht keine gesetzliche Pflicht, eine entsprechende Gesetzesänderung wird aber zwischen Bund und Ländern diskutiert.

Für wen ist sie sinnvoll?

Für Eigentümer*innen (über die Wohngebäudeversicherung), Mieter*innen (über die Hausratversicherung) und Unternehmer*innen (über die gewerbliche Gebäude- oder Inhaltsversicherung).

Was ist abgedeckt und was nicht?

Abgedeckt sind Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Rückstau. Nicht versichert sind Sturmfluten oder menschlich herbeigeführte Erdrutsche.

Wer muss die Versicherung abschließen – Mieter oder Vermieter?

Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung zahlt die Eigentümerin/der Eigentümer (Umlage auf Mieter möglich); im Rahmen der Hausratversicherung zahlt die Mieterin/der Mieter.

Wovon hängt die Beitragshöhe ab?

Hauptsächlich von der ZÜRS-Risikozone Ihrer Immobilie und dem gewählten Leistungsumfang – eine pauschale Angabe ist nicht möglich.

Möchten Sie zusätzlichen Schutz vor Naturgefahren?

Erzählen Sie uns, ob Sie Ihr Gebäude oder Ihren Hausrat schützen möchten – wir beraten Sie zum passenden Baustein.

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