
Elementarversicherung
Naturgefahren absichern
Naturkatastrophen wie Überschwemmungen treten auch in Deutschland immer häufiger auf. Eine Elementarversicherung bietet finanziellen Schutz vor solchen Ereignissen. Sie ist kein eigenständiges Produkt, sondern ein optionaler Zusatzbaustein zur Hausratversicherung, zum Rundum-Schutz oder zur Wohngebäudeversicherung.
Vorteile dieser Versicherung
Wir decken Schäden ab, die durch extreme Naturereignisse entstehen.
Mit dem Baustein schützen Sie Gebäude und Hausrat.
Die Versicherung übernimmt Kosten für Reparaturen oder Neuanschaffungen.
Tarifvergleich
| Hochwasserhäufigkeit | |
|---|---|
| Risikozone 1 | Seltener als alle 200 Jahre |
| Risikozone 2 | Alle 50–200 Jahre |
| Risikozone 3 | Alle 10–50 Jahre |
| Risikozone 4 | Mindestens alle 10 Jahre |
ZÜRS-Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. Die Zone Ihrer Immobilie beeinflusst direkt den Beitrag für den Elementarbaustein.
Zusätzliche Bausteine und Leistungen
Als Baustein der Wohngebäudeversicherung
Schützt die Immobilie selbst vor Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung und weiteren Elementargefahren.
Als Baustein der Hausratversicherung
Schützt Möbel, Elektrogeräte und weiteren Hausrat vor denselben Elementargefahren.
Als Baustein des Rundum-Schutzes
Erweitert das kombinierte Gebäude- und Hausratpaket um vollen Elementarschutz.
Für Unternehmen
Auch als Baustein der gewerblichen Gebäudeversicherung oder der Inhaltsversicherung verfügbar.
Was ist versichert
Überschwemmung
Schäden durch austretendes Oberflächen- oder Grundwasser.
Erdrutsch, Erdbeben, Erdsenkung
Bodenbewegungen, die Ihr Eigentum beschädigen.
Schneedruck, Lawinen
Besonders relevant in höher gelegenen Regionen.
Vulkanausbruch und Rückstau
Schäden durch zurückstauendes Abwasser bei Starkregen.
Was ist nicht versichert
Sturmfluten
Schäden durch Sturmfluten sind ausgeschlossen.
Menschlich herbeigeführte Erdrutsche
Zum Beispiel durch Bauarbeiten verursachte Erdrutsche.
Beispiele aus der Praxis
Überschwemmter Keller
Nach mehreren Tagen Starkregen dringt Wasser durch die Kellerwände ein und überflutet den Heizungsraum sowie mehrere Abstellräume, wodurch Anlagen und gelagerte Gegenstände beschädigt werden.
Rückstau durch die Kanalisation
Bei einem heftigen Unwetter ist die Kanalisation überlastet und Abwasser drückt durch die Rohre zurück ins Haus, wodurch Böden und Wände im Erdgeschoss beschädigt werden.
Erdrutsch am Hang
Nach anhaltendem Regen rutscht ein Teil des Hangs, auf dem das Haus steht, ab und verursacht strukturelle Risse im Fundament und in einer tragenden Wand.
Häufige Fragen
Besteht eine Pflicht zur Elementarversicherung?
Es besteht keine gesetzliche Pflicht, eine entsprechende Gesetzesänderung wird aber zwischen Bund und Ländern diskutiert.
Für wen ist sie sinnvoll?
Für Eigentümer*innen (über die Wohngebäudeversicherung), Mieter*innen (über die Hausratversicherung) und Unternehmer*innen (über die gewerbliche Gebäude- oder Inhaltsversicherung).
Was ist abgedeckt und was nicht?
Abgedeckt sind Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Rückstau. Nicht versichert sind Sturmfluten oder menschlich herbeigeführte Erdrutsche.
Wer muss die Versicherung abschließen – Mieter oder Vermieter?
Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung zahlt die Eigentümerin/der Eigentümer (Umlage auf Mieter möglich); im Rahmen der Hausratversicherung zahlt die Mieterin/der Mieter.
Wovon hängt die Beitragshöhe ab?
Hauptsächlich von der ZÜRS-Risikozone Ihrer Immobilie und dem gewählten Leistungsumfang – eine pauschale Angabe ist nicht möglich.
Möchten Sie zusätzlichen Schutz vor Naturgefahren?
Erzählen Sie uns, ob Sie Ihr Gebäude oder Ihren Hausrat schützen möchten – wir beraten Sie zum passenden Baustein.
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