
Pflegemonatsgeld
Eine garantierte monatliche Rente im Falle von Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftigkeit kann plötzlich eintreten, und die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der tatsächlichen Kosten. Mit unserem Pflegemonatsgeld erhalten Sie im Pflegefall eine feste monatliche Summe, über die Sie frei verfügen können – egal ob für häusliche oder stationäre Pflege.
Vorteile dieser Versicherung
Sie entscheiden selbst, wie Sie die monatliche Leistung verwenden, ohne Nachweis der Ausgaben.
Sie erhalten die Leistung bereits ab dem ersten anerkannten Pflegegrad.
Ab Pflegegrad 4 zahlen Sie keinen Beitrag mehr.
Wählen Sie die für Sie passende Variante oder kombinieren Sie beide.
Tarifvergleich
| Grad 1 | Grad 2 | Grad 3 | Grad 4 | Grad 5 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Mehr Pflege Ambulant (häusliche Pflege) | 20 % | 50 % | 80 % | 100 % | 100 % |
| Mehr Pflege Stationär | 20 % | 100 % | 100 % | 100 % | 150 % |
Prozentsätze bezogen auf das vereinbarte Pflege-Monatsgeld, das zwischen 100 Euro und 3.000 Euro in 10-Euro-Schritten festgelegt werden kann.
Zusätzliche Bausteine und Leistungen
Assistance-Leistungen
Zugang zu zusätzlichen Unterstützungs- und Beratungsdiensten bei der Organisation der Pflege.
Erhöhte Rente bei Unfall
Sie erhalten 150 % des Monatsgeldes, wenn die Pflegebedürftigkeit von Grad 4 oder 5 durch einen Unfall verursacht wurde.
Was ist versichert
Monatliche Rente bei Pflegebedürftigkeit
Sie erhalten den vereinbarten Betrag jeden Monat ab Anerkennung der Pflegebedürftigkeit, ohne Nachweis der Ausgaben.
Ambulante und stationäre Pflege
Sie können die ambulante oder stationäre Variante abschließen oder beide für einen vollständigen Schutz kombinieren.
Beitragsbefreiung
Ab Pflegegrad 4 entfällt die Beitragszahlung, einschließlich eines eventuellen Risikozuschlags.
Was ist nicht versichert
Bereits bestehende Pflegebedürftigkeit
Eine bereits bestehende oder diagnostizierte Pflegebedürftigkeit vor Vertragsabschluss kann nicht versichert werden.
Leistungen ohne offizielle Anerkennung
Die Leistung setzt die offizielle Anerkennung des Pflegegrades voraus; ohne diese besteht kein Zahlungsanspruch.
Beispiele aus der Praxis
Häusliche Pflege nach einem Schlaganfall
Nach einem Schlaganfall wird bei Manuel Pflegegrad 3 festgestellt. Die Versicherung zahlt ihm 80 % des vereinbarten Monatsgeldes für die häusliche Pflege.
Aufnahme in ein Pflegeheim
Cristinas Mutter mit Pflegegrad 4 zieht in ein Pflegeheim. Die Versicherung zahlt 100 % des vereinbarten Monatsgeldes gemäß der stationären Variante.
Häufige Fragen
Ab welchem Pflegegrad wird gezahlt?
Die Leistung wird bereits ab Pflegegrad 1 gezahlt, allerdings mit einem geringeren Prozentsatz als bei höheren Graden.
Kann ich die monatliche Summe frei wählen?
Ja, Sie können das Monatsgeld zwischen 100 Euro und 3.000 Euro in 10-Euro-Schritten festlegen, sowohl für die ambulante als auch die stationäre Variante.
Muss ich nachweisen, wofür ich das Geld verwende?
Nein, die Leistung wird ohne Nachweis der Ausgaben gezahlt, und Sie entscheiden frei über die Verwendung.
Was passiert, wenn sich mein Pflegegrad verschlechtert?
Die Rente passt sich automatisch an den Prozentsatz des neu anerkannten Pflegegrades an.
Kann ich es mit der gesetzlichen Pflegeversicherung kombinieren?
Ja, dieses Monatsgeld ist eine private Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung.
Möchten Sie Ihre Zukunft im Pflegefall absichern?
Sagen Sie uns, welches Monatsgeld Sie sich wünschen – wir helfen Ihnen bei der Wahl der passenden Variante.
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