Pflegemonatsgeld

Pflegemonatsgeld

Eine garantierte monatliche Rente im Falle von Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit kann plötzlich eintreten, und die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der tatsächlichen Kosten. Mit unserem Pflegemonatsgeld erhalten Sie im Pflegefall eine feste monatliche Summe, über die Sie frei verfügen können – egal ob für häusliche oder stationäre Pflege.

Vorteile dieser Versicherung

Freie Verwendung des Geldes

Sie entscheiden selbst, wie Sie die monatliche Leistung verwenden, ohne Nachweis der Ausgaben.

Ab Pflegegrad 1

Sie erhalten die Leistung bereits ab dem ersten anerkannten Pflegegrad.

Beitragsbefreiung bei hohen Pflegegraden

Ab Pflegegrad 4 zahlen Sie keinen Beitrag mehr.

Ambulante oder stationäre Pflege

Wählen Sie die für Sie passende Variante oder kombinieren Sie beide.

Tarifvergleich

 Grad 1Grad 2Grad 3Grad 4Grad 5
Mehr Pflege Ambulant (häusliche Pflege)20 %50 %80 %100 %100 %
Mehr Pflege Stationär20 %100 %100 %100 %150 %

Prozentsätze bezogen auf das vereinbarte Pflege-Monatsgeld, das zwischen 100 Euro und 3.000 Euro in 10-Euro-Schritten festgelegt werden kann.

Zusätzliche Bausteine und Leistungen

Assistance-Leistungen

Zugang zu zusätzlichen Unterstützungs- und Beratungsdiensten bei der Organisation der Pflege.

Erhöhte Rente bei Unfall

Sie erhalten 150 % des Monatsgeldes, wenn die Pflegebedürftigkeit von Grad 4 oder 5 durch einen Unfall verursacht wurde.

Was ist versichert

  • Monatliche Rente bei Pflegebedürftigkeit

    Sie erhalten den vereinbarten Betrag jeden Monat ab Anerkennung der Pflegebedürftigkeit, ohne Nachweis der Ausgaben.

  • Ambulante und stationäre Pflege

    Sie können die ambulante oder stationäre Variante abschließen oder beide für einen vollständigen Schutz kombinieren.

  • Beitragsbefreiung

    Ab Pflegegrad 4 entfällt die Beitragszahlung, einschließlich eines eventuellen Risikozuschlags.

Was ist nicht versichert

  • Bereits bestehende Pflegebedürftigkeit

    Eine bereits bestehende oder diagnostizierte Pflegebedürftigkeit vor Vertragsabschluss kann nicht versichert werden.

  • Leistungen ohne offizielle Anerkennung

    Die Leistung setzt die offizielle Anerkennung des Pflegegrades voraus; ohne diese besteht kein Zahlungsanspruch.

Beispiele aus der Praxis

600 Euro/Monat

Häusliche Pflege nach einem Schlaganfall

Nach einem Schlaganfall wird bei Manuel Pflegegrad 3 festgestellt. Die Versicherung zahlt ihm 80 % des vereinbarten Monatsgeldes für die häusliche Pflege.

1.500 Euro/Monat

Aufnahme in ein Pflegeheim

Cristinas Mutter mit Pflegegrad 4 zieht in ein Pflegeheim. Die Versicherung zahlt 100 % des vereinbarten Monatsgeldes gemäß der stationären Variante.

Häufige Fragen

Ab welchem Pflegegrad wird gezahlt?

Die Leistung wird bereits ab Pflegegrad 1 gezahlt, allerdings mit einem geringeren Prozentsatz als bei höheren Graden.

Kann ich die monatliche Summe frei wählen?

Ja, Sie können das Monatsgeld zwischen 100 Euro und 3.000 Euro in 10-Euro-Schritten festlegen, sowohl für die ambulante als auch die stationäre Variante.

Muss ich nachweisen, wofür ich das Geld verwende?

Nein, die Leistung wird ohne Nachweis der Ausgaben gezahlt, und Sie entscheiden frei über die Verwendung.

Was passiert, wenn sich mein Pflegegrad verschlechtert?

Die Rente passt sich automatisch an den Prozentsatz des neu anerkannten Pflegegrades an.

Kann ich es mit der gesetzlichen Pflegeversicherung kombinieren?

Ja, dieses Monatsgeld ist eine private Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung.

Möchten Sie Ihre Zukunft im Pflegefall absichern?

Sagen Sie uns, welches Monatsgeld Sie sich wünschen – wir helfen Ihnen bei der Wahl der passenden Variante.

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