Vermögensschadenhaftpflicht

Vermögensschadenhaftpflicht

Schutz für beratende Berufe vor Beratungsfehlern

Wenn Sie in einem vorwiegend beratenden Beruf tätig sind, kann das Vermögen Ihrer Kund*innen durch eine versehentliche Falschauskunft schnell einen großen Schaden erleiden. In diesem Fall sind Sie für diesen Vermögensschaden haftbar. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor diesem Risiko.

Vorteile dieser Versicherung

Deckung ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden

Anders als andere Deckungen erfordert sie keinen vorherigen Personen- oder Sachschaden; der reine Vermögensschaden genügt.

Zugeschnitten auf beratende Berufe

Speziell konzipiert für Strategieberater*innen, Personalberater*innen, Gründungsberater*innen und ähnliche Profile.

Pflicht für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe

Für Rechtsanwält*innen, Steuerberater*innen und verwandte Berufe ist diese Versicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Inklusive Rechtsschutz

Wir regulieren berechtigte Ansprüche und verteidigen Ihre Interessen gegen unberechtigte Forderungen.

Was ist versichert

  • Gewinnausfall durch fehlerhafte Beratung

    Deckt finanzielle Verluste Ihrer Kund*innen, die aus einer fehlerhaften Beratung entstehen.

  • Schäden durch Leistungsverzögerung

    Deckt Schäden durch verspätete Leistungserbringung oder vermeidbaren Mehraufwand.

  • Urheberrechts- oder Patentverletzungen

    Deckt Verluste durch unbeabsichtigte Verletzungen von Urheber- oder Patentrechten.

  • Nicht- oder Schlechterfüllung

    Deckt Schäden durch Nicht- oder unzureichende Erfüllung Ihrer vertraglichen Leistungen.

Was ist nicht versichert

  • Vorsätzliches Verhalten

    Absichtlich verursachte Schäden sind von der Deckung ausgeschlossen.

  • Nicht im Vertrag beschriebene Tätigkeiten

    Nur die im Vertrag konkret vereinbarten beruflichen Tätigkeiten sind versichert.

Beispiele aus der Praxis

75.000 Euro

Verlust durch fehlerhafte Strategieberatung

Ein*e Strategieberater*in macht einen Fehler, der seinem/ihrem Kunden einen finanziellen Schaden verursacht; die Versicherung übernimmt die entsprechende Entschädigung.

30.000 Euro

Verzögerung bei einem Projekt

Ein*e Gründungsberater*in hält eine vereinbarte Frist nicht ein, wodurch dem Kunden zusätzliche Kosten entstehen; die Versicherung deckt den Schaden.

Häufige Fragen

Für wen ist diese Versicherung Pflicht?

Sie ist Pflicht für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe, wie Rechtsanwält*innen und Steuerberater*innen. Für andere Berufe ist sie freiwillig, aber sehr empfehlenswert.

Was ist der Unterschied zur Berufshaftpflicht?

Diese Versicherung ist im Grunde eine spezielle Form der Berufshaftpflicht, die sich ausschließlich auf vorwiegend beratende Berufe und reine Vermögensschäden konzentriert.

Deckt sie Programmier- oder Planungsfehler?

Ja, Beratungs-, Planungs- oder Programmierfehler zählen zu den Hauptrisiken, die diese Versicherung abdeckt.

Was passiert, wenn die Forderung eines Kunden unberechtigt ist?

In diesem Fall verteidigen wir Ihre Interessen und weisen die unberechtigte Forderung in Ihrem Namen zurück.

Üben Sie einen beratenden Beruf aus?

Nennen Sie uns Ihre konkrete Tätigkeit – wir helfen Ihnen, die passende Vermögensschadendeckung zu bestimmen.

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