
Vermögensschadenhaftpflicht
Schutz für beratende Berufe vor Beratungsfehlern
Wenn Sie in einem vorwiegend beratenden Beruf tätig sind, kann das Vermögen Ihrer Kund*innen durch eine versehentliche Falschauskunft schnell einen großen Schaden erleiden. In diesem Fall sind Sie für diesen Vermögensschaden haftbar. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor diesem Risiko.
Vorteile dieser Versicherung
Anders als andere Deckungen erfordert sie keinen vorherigen Personen- oder Sachschaden; der reine Vermögensschaden genügt.
Speziell konzipiert für Strategieberater*innen, Personalberater*innen, Gründungsberater*innen und ähnliche Profile.
Für Rechtsanwält*innen, Steuerberater*innen und verwandte Berufe ist diese Versicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Wir regulieren berechtigte Ansprüche und verteidigen Ihre Interessen gegen unberechtigte Forderungen.
Was ist versichert
Gewinnausfall durch fehlerhafte Beratung
Deckt finanzielle Verluste Ihrer Kund*innen, die aus einer fehlerhaften Beratung entstehen.
Schäden durch Leistungsverzögerung
Deckt Schäden durch verspätete Leistungserbringung oder vermeidbaren Mehraufwand.
Urheberrechts- oder Patentverletzungen
Deckt Verluste durch unbeabsichtigte Verletzungen von Urheber- oder Patentrechten.
Nicht- oder Schlechterfüllung
Deckt Schäden durch Nicht- oder unzureichende Erfüllung Ihrer vertraglichen Leistungen.
Was ist nicht versichert
Vorsätzliches Verhalten
Absichtlich verursachte Schäden sind von der Deckung ausgeschlossen.
Nicht im Vertrag beschriebene Tätigkeiten
Nur die im Vertrag konkret vereinbarten beruflichen Tätigkeiten sind versichert.
Beispiele aus der Praxis
Verlust durch fehlerhafte Strategieberatung
Ein*e Strategieberater*in macht einen Fehler, der seinem/ihrem Kunden einen finanziellen Schaden verursacht; die Versicherung übernimmt die entsprechende Entschädigung.
Verzögerung bei einem Projekt
Ein*e Gründungsberater*in hält eine vereinbarte Frist nicht ein, wodurch dem Kunden zusätzliche Kosten entstehen; die Versicherung deckt den Schaden.
Häufige Fragen
Für wen ist diese Versicherung Pflicht?
Sie ist Pflicht für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe, wie Rechtsanwält*innen und Steuerberater*innen. Für andere Berufe ist sie freiwillig, aber sehr empfehlenswert.
Was ist der Unterschied zur Berufshaftpflicht?
Diese Versicherung ist im Grunde eine spezielle Form der Berufshaftpflicht, die sich ausschließlich auf vorwiegend beratende Berufe und reine Vermögensschäden konzentriert.
Deckt sie Programmier- oder Planungsfehler?
Ja, Beratungs-, Planungs- oder Programmierfehler zählen zu den Hauptrisiken, die diese Versicherung abdeckt.
Was passiert, wenn die Forderung eines Kunden unberechtigt ist?
In diesem Fall verteidigen wir Ihre Interessen und weisen die unberechtigte Forderung in Ihrem Namen zurück.
Üben Sie einen beratenden Beruf aus?
Nennen Sie uns Ihre konkrete Tätigkeit – wir helfen Ihnen, die passende Vermögensschadendeckung zu bestimmen.
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