
Skipperhaftpflichtversicherung
Sorgenfrei auf dem Wasser unterwegs
Als Charterer oder verantwortliche bootsführende Person tragen Sie oft die Verantwortung für fremdes Eigentum und Ihre Crew. Unsere Skipperhaftpflicht schützt Sie und Ihre Crew vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie am gecharterten Schiff oder an der Crew verursachen – weltweit.
Vorteile dieser Versicherung
Wählen Sie zwischen fünf oder zehn Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.
Deckt Schäden am gecharterten Boot, die durch grobe Fahrlässigkeit des Skippers verursacht wurden.
Finanzielle Unterstützung, wenn das Boot aufgrund eines Schadens in einem ausländischen Hafen beschlagnahmt wird.
Was ist versichert
Führen und Gebrauch des Charterbootes
Deckt alle Schäden, die aus dem Führen oder Gebrauch des Charterbootes entstehen, sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Schäden am Boot durch grobe Fahrlässigkeit
Bis zu 750.000 Euro, wenn der Schaden am gecharterten Boot durch grobe Fahrlässigkeit des Skippers verursacht wurde.
Kaution bei Beschlagnahmung im Ausland
Bis zu 100.000 Euro, wenn das Boot aufgrund eines Schadens in einem ausländischen Hafen beschlagnahmt wird.
Verdienstausfall des Vercharterers
Bis zu 25.000 Euro, wenn das Vercharterungsunternehmen Einnahmeverluste geltend macht, weil das Boot aufgrund eines von Ihnen verschuldeten Kaskoschadens ausfällt.
Hotel- und Fahrtkosten
Bis zu 1.500 Euro bei vorzeitigem Abbruch des Törns.
Was ist nicht versichert
Strafkautionen
Kautionsleistungen im Zusammenhang mit einer Beschlagnahmung decken in der Regel keine strafrechtlichen Kautionen; dafür ist eine separate Kautionsversicherung erforderlich.
Eigenes Vermögen
Schäden an Ihrem eigenen Vermögen oder Ihren persönlichen Gegenständen sind nicht versichert.
Gewerbliche Nutzung
Die gewerbliche Nutzung des Bootes ist von dieser Deckung ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zur Bootshaftpflicht?
Die Bootshaftpflicht schützt den Eigentümer eines eigenen Bootes, die Skipperhaftpflicht schützt den Führer eines fremden oder gecharterten Bootes.
Brauche ich diese Versicherung, wenn ich eine private Haftpflicht habe?
Ja, die private Haftpflichtversicherung schließt das Führen motorisierter Wasserfahrzeuge in der Regel aus, wodurch eine Deckungslücke entsteht, die diese Versicherung schließt.
Was deckt die Versicherung am gecharterten Boot ab?
Schäden am Charterboot durch grobe Fahrlässigkeit des Skippers bis 750.000 Euro sowie Kautionen bei Beschlagnahmung im Ausland bis 100.000 Euro.
Sind Schäden zwischen Crew-Mitgliedern versichert?
Ja, Haftpflichtansprüche unter Crew-Mitgliedern sind eingeschlossen.
Wer benötigt diese Police?
Jede Person, die eine Yacht oder ein Boot chartert und als verantwortlicher Skipper für den Törn fungiert.
Planen Sie, ein Boot oder eine Yacht zu chartern?
Sichern Sie Ihre Haftung als Skipper vor dem Ablegen in wenigen Minuten ab.
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