
Bootshaftpflichtversicherung
Leinen los mit Sicherheit
Wer anderen durch den Gebrauch seines Bootes oder seiner Yacht einen Schaden zufügt, haftet notfalls mit seinem ganzen Vermögen. Unsere Bootshaftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Crew umfassend vor finanziellen Forderungen Dritter, die durch Personen- oder Sachschäden bei der Bootsnutzung entstehen können.
Vorteile dieser Versicherung
Die Deckungssumme für Personenschäden steht in voller Höhe zur Verfügung, auch wenn nur eine Person geschädigt wird.
Mitversichert sind nicht nur Sie als Eigner, sondern auch der verantwortliche Schiffsführer und alle zur Bedienung berechtigten Personen.
Wir stellen Ihnen kostenlos die spezielle Versicherungsbestätigung für internationale Gewässer aus.
Was ist versichert
Personenschäden
Zum Beispiel Verletzungen durch Wellenschlag Ihres Bootes.
Sachschäden
Zum Beispiel eine Kollision mit anderen Booten beim Ein- oder Auslaufen.
Umweltschäden
Zum Beispiel eine Ölverunreinigung im Hafenbecken.
Vermögensschäden
Zum Beispiel der Nutzungsausfall eines fremden Boots.
Was ist nicht versichert
Gewerbliche Nutzung
Die Versicherung gilt nicht bei gewerblicher Nutzung des Wassersportfahrzeugs.
Schäden an Mitbewohnern
Schäden an mitversicherten Personen, die in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen leben, sind nicht versichert.
Geldstrafen und Bußgelder
Geldstrafen oder Bußgelder werden nicht übernommen.
Beispiele aus der Praxis
Kollision im Hafen
Beim Anlegen im Yachthafen verschätzt sich Peter mit seinem Motorboot und rammt das Heck einer festgemachten Segelyacht. Die Bootshaftpflichtversicherung übernimmt die Reparaturkosten für das fremde Boot.
Personenschaden durch Wellenschlag
Martina fährt mit ihrem Sportboot zu schnell an einem Angelsteg vorbei. Durch den Wellenschlag stürzt ein Angler und verletzt sich am Bein. Die Versicherung kommt für Behandlungskosten und Schmerzensgeld auf.
Ölverunreinigung im Gewässer
Ein technischer Defekt führt dazu, dass aus Sebastians Boot Öl ins Hafenbecken austritt. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Umweltmaßnahmen und die behördlichen Gebühren.
Häufige Fragen
Ist eine Bootshaftpflichtversicherung Pflicht?
Nein, in Deutschland nicht. In Ländern wie Italien, Spanien oder Dänemark ist sie aber für bestimmte Bootstypen vorgeschrieben.
Was deckt die Versicherung ab?
Sie übernimmt die Kosten für Schäden, die Sie mit Ihrem Boot Dritten zufügen: Personen-, Sach-, Umwelt- und Vermögensschäden.
Gilt sie auch im Ausland?
Ja, wir bieten weltweiten Schutz und stellen kostenlos eine spezielle Versicherungsbestätigung für Gewässer aus, in denen ein Nachweis verlangt wird.
Wovon hängt der Beitrag ab?
Von der Bootsart (Segel- oder Motorboot), dem Baujahr, der Motorleistung oder Segelfläche, der gewählten Deckungssumme und dem Fahrtgebiet.
Haben Sie ein Boot oder eine Yacht?
Schützen Sie Ihr Vermögen vor Forderungen Dritter – mit weltweitem Schutz.
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